19. - 22. März 2026 Leipziger Buchmesse
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Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

13:30 - 14:30 Uhr So. 30. März
Veranstalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Haupt - Haupt Rechtsanwälte

Kurzbeschreibung

Es gibt zahlreiche neue Entwicklungen an der Schnittstelle zwischen KI und Urheberrecht.

Beschreibung

Ein Fotograf findet heraus, dass eine seiner Fotografien in einem beliebten Trainingsdatensatz enthalten ist, der für das Training von generativer KI benutzt wird. Generative KI ist eine Form von künstlicher Intelligenz, die neue Inhalte (wie z. B. Texte oder Bilder) erzeugen kann – häufig auf Grundlage von Textbefehlen (Prompts). Das Bild stammt ursprünglich von einer Stockfoto-Webseite. Einerseits war es dort kostenlos verfügbar, andererseits verbieten die Nutzungsbedingungen den Zugriff durch automatisierte Anwendungen. Kann der Fotograf gegen den für die Erstellung des Trainingsdatensatzes Verantwortlichen vorgehen? Mit dieser Frage hat sich letztes Jahr das Landgericht Hamburg beschäftigt und war mit seinem Urteil das erste Gericht innerhalb der EU, das sich mit den urheberrechtlichen Fragen der am 01.08.2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung auseinandergesetzt hat.

Auch die Verwertungsgesellschaften stehen nicht still, denn sie können auf Grundlage ergänzter Wahrnehmungsverträge zunehmend „KI-Lizenzen“ anbieten, die es erlauben, Werke der Wahrnehmungsberechtigten zum Training von KI-Systemen zu nutzen. Die Giganten der Unterhaltungs- und Medienbranchen suchen unterdessen nach Möglichkeiten, das Potential generativer KI optimal auszuschöpfen, während gleichzeitig Gerichtsprozesse gegen Anbieter generativer KI-Systeme laufen, die mit Werken aus ihren Katalogen trainiert wurden.

Doch der Umgang mit Trainingsdaten ist nicht die einzige Herausforderung, vor die das Urheberrecht durch die zunehmende Verbreitung von generativer KI gestellt wird. Neben den Diskussionen um das Text- und Data-Mining und wirksame Nutzungsvorbehalte stellen sich auch die Fragen, ob KI-generierte Inhalte das Urheberrecht verletzen oder möglicherweise selbst urheberrechtlich geschützt sein können.

Nach einer Einführung in die Funktionsweise und den Lernprozess von generativer KI stehen die drei vorgenannten urheberrechtlichen Fragen im Mittelpunkt. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die KI-Verordnung, Beispiele aus der Rechtsprechung sowie die unterschiedlichen Ansichten der Stakeholder eingegangen.

Moderation

Informationen zum Programm

Veranstaltungsort

Forum Mensch & KI – Schöne neue Welt?  (Halle 5, Stand D301)